24. November 2009
Was für Vornamen sind in Deutschland erlaubt?
Nicht jeder Vorname ist in Deutschland erlaubt. Das heißt, ein Name muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um gewählt zu werden, beispielweise:
| - | muss er eindeutig als Vorname erkennbar sein und darf nicht dem Wohle des Kindes schaden. Z.B. ist die Zahl Pi in Deutschland nicht als Name erlaubt, in den USA schon. |
| - | darf der Vorname kein Markenname, Ortsname oder Familienname sein, außer wenn gewählte Name auf einen Vornamen zurückgeht. Beispiel: Pepsi ist nicht erlaubt; Mercedes schon. |
| - | muss eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden. Andernfalls (bei sogenannten Unisex-Vornamen) muss ein geschlechtseindeutiger, zweiter Vorname festgelegt werden. Aber auch bei sehr ungeläufigen bzw. unbekannten Namen ist ein Zweitname durchaus sinnvoll. |
| - | ist die Anzahl der Vornamen auf fünf begrenzt. |
| - | muss er binnen eines Montas nach der Geburt des Kindes beim Standesamt festgelegt werden. |
Über die Eintragungsfähigkeit (ob ein Vorname gewählt werden darf) entscheidet das Standesamt.
Falls ein Vorname nicht bekannt ist oder in deren Vornamenbuch "Wilfried Seibickes Historisches Deutsches Vornamenbuch" nicht vorkommt, so benötigt man in der Regel eine Bestätigung.